Pressemitteilung
Beschuss einer IKRK-Einrichtung in Gaza
(5. Juli 2024) (CH-S) Artikel 18 des Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 hält fest: «Zivilspitäler, die zur Pflege von Verwundeten, Kranken, Schwachen und Wöchnerinnen eingerichtet sind, dürfen unter keinen Umständen das Ziel von Angriffen bilden; sie sollen jederzeit von den am Konflikt beteiligten Parteien geschont und geschützt werden.»
Israel hatte in den vergangenen Wochen wiederholt die Bewohner des Gazastreifens aufgefordert, sich in das Gebiet von Mawasi bei Rafah zu begeben. Dort gäbe es Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser und Medikamenten. Hier befindet sich das Büro des IKRK, das sich nach Kräften um die Vertriebenen und Verwundeten bemüht.
Bei einem Beschuss am 21. Juni sollen über 25 Zivilisten umgekommen und über 50 Menschen verletzt worden sein. Der Sprecher der israelischen Armee sagte, es gebe «keine Hinweise darauf, dass die Armee einen Angriff in der humanitären Zone in Mawasi ausführte». Der Vorfall werde untersucht. Das IKRK hingegen hält an seiner Position fest. Der «Schweizer Standpunkt» dokumentiert hier dessen Pressemitteilung.
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Gaza. – Das IKRK-Büro, das von Hunderten von vertriebenen, in Zelten lebenden Zivilisten umgeben ist, wurde durch einen Beschuss in der Nähe beschädigt.
«Der Beschuss in so gefährlicher Nähe zu humanitären Einrichtungen gefährdet das Leben von Zivilisten und humanitären Helfern.»
Am Freitagnachmittag [21. Juni] schlugen Geschosse schweren Kalibers nur wenige Meter vom Büro und den Wohnhäusern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) entfernt ein. Durch den Angriff wurde die Struktur des IKRK-Büros beschädigt, das von Hunderten vertriebener in Zelten lebenden Zivilisten umgeben ist, darunter auch viele unserer palästinensischen Kollegen.
Dieser Vorfall führte zu einem Massenandrang von Verletzten im nahe gelegenen Feldlazarett des Roten Kreuzes, wo 22 Tote und 45 Verletzte eingeliefert wurden. Es gab noch Berichte über weitere Todesopfern.
Indem so gefährlich nahe an humanitären Strukturen gefeuert wird, deren Standorte den Konfliktparteien bekannt sind und die deutlich mit dem Emblem des Roten Kreuzes gekennzeichnet sind, wird das Leben von Zivilisten und Mitarbeitern des Roten Kreuzes gefährdet.
Der schwere sicherheitsrelevante Vorfall ist einer von mehreren in den letzten Tagen; zuvor hatten verirrte Kugeln IKRK-Einrichtungen getroffen. Wir verurteilen diese Vorfälle, die das Leben von humanitären Helfern und Zivilisten gefährden.
Nach dem humanitären Völkerrecht sind die Konfliktparteien verpflichtet, alle erdenklichen Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen, um Schaden von der Zivilbevölkerung und von zivilen Objekten, einschliesslich humanitärer Einrichtungen, abzuwenden.
Quelle: https://www.linkedin.com/posts/icrc_gaza-the-icrc-office-which-is-surrounded-activity-7210034414834094080-t7TE, 22. Juni 2024
(Übersetzung «Schweizer Standpunkt»)