Patriotismus und das Gemeinwohl der Menschheit

Herausforderungen für den Weltfrieden und die Entwicklung

von Professor Dr. Hans Köchler*, Präsident der International Progress Organization (I.P.O.)

(22. Mai 2026) (CH-S) Mit fachlich fundierter Präzision stellt Professor Dr. Hans Köchler den Zusammenhang zwischen dem Recht der Völker auf Entwicklung und ihrem Recht auf Frieden dar. Auf dem Hintergrund der aktuellen Machtpolitik des Westens fordert er, dass die Eigeninteressen der Staaten im Kontext ihrer Gegenseitigkeit definiert werden müssen, damit allen Menschen weltweit zu ihren grundlegendsten Rechten verholfen wird. Dabei knüpft er an die geltenden Normen des Völkerrechts an.

Prof. Dr. Hans Köchler (Bild
www.hanskoechler.com)

Im Folgenden geben wir die beindruckende Grundsatzrede des Autors wieder, die er im Forum des «Palais des Nations» in Genf am 1. April 2026 gehalten hat.

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Die Realität der Konflikte

Seit dem letztjährigen Forum der International Patriotic Pact Organization haben sich erhebliche Bedrohungen für die globale Entwicklung und den Frieden entwickelt. Wer an eine gerechte Weltordnung glaubt, kann die Ereignisse nicht einfach ignorieren; sie dürfen auch nicht zugunsten eines «Opportunismus des Augenblicks» heruntergespielt werden. Die führende westliche Grossmacht hat einmal mehr, und diesmal offen und ohne jegliches Zögern oder moralische Beschönigung, ihre nationalen Interessen über alles andere gestellt.

Die internationale Gesetzlosigkeit – ja, das für die Machtpolitik früherer Jahrhunderte typische «Gesetz des Dschungels» – ist unübersehbar in Ereignissen wie der Invasion Venezuelas und der Entführung seines Präsidenten zu Beginn dieses Jahres, einem Akt, der das Land in den Zustand eines kolonialen Protektorats des 19. Jahrhunderts zurückversetzt hat.

Forum der «International Patriotic Pact Organization», Vereinte
Nationen, Palais des Nations, Genf, 1. April 2026. (Bild zvg)

Kaum zwei Monate später haben die Ermordung des Obersten Führers des Iran, seiner Frau, von Familienangehörigen, engen Vertrauten und Mitgliedern der Führung des Landes, sowie der darauf folgende Vernichtungskrieg, mit den gezielten Angriffen auf die zivile Infrastruktur, zweifelsfrei gezeigt, dass die internationale Rechtsstaatlichkeit praktisch nicht existiert, wenn eine Weltmacht gemeinsam mit ihrem regionalen Verbündeten beschliesst, das Recht in die eigene Hand zu nehmen.

Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres wurde ein Angriffskrieg mitten in Verhandlungen begonnen – Diplomatie wurde als Täuschungstaktik, als blosse Kriegslist missbraucht. In beiden Fällen sah der Grossteil der «internationalen Gemeinschaft» gleichsam vom Spielfeld aus zu und tat effektiv nichts, ungeachtet des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäss Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Situationen, in denen der Sicherheitsrat durch das Veto einer Grossmacht gelähmt ist.

Angesichts dieser Entwicklungen sehen wir uns gezwungen, etwas auszusprechen, was im 21. Jahrhundert eigentlich selbstverständlich sein sollte: Ausser im Falle legitimer Selbstverteidigung ist die Anwendung von Gewalt zwischen Staaten gemäss der Charta der Vereinten Nationen verboten. Seit dem Kellogg-Briand-Pakt von 1928 gilt der Verzicht auf Krieg als Mittel der Politik als eine der grössten Errungenschaften der Zivilisation. Diese Errungenschaft ist nun bedroht.

Krieg ist unvereinbar mit dem Recht der Völker auf Entwicklung; er macht es faktisch obsolet. Wenn Staaten dieses grundlegende Menschenrecht ernst nehmen, müssen sie sich für die Verhütung von Kriegen einsetzen, genau wie es in der Präambel der UN-Charta gefordert wird. Die Auswirkungen der anhaltenden militärischen Konfrontation in Westasien – des unverhohlenen Angriffskriegs gegen den Iran – auf die Weltwirtschaft – insbesondere in Bezug auf die Energieversorgung und die Verfügbarkeit von Düngemitteln, die für die Ernährungssicherheit unerlässlich sind – sollten ein Weckruf für die internationale Gemeinschaft sein.

Wie Berichte aus den Philippinen, Sri Lanka und Ägypten (um nur diese drei Beispiele zu nennen) zeigen, sind Länder des Globalen Südens besonders mit den dramatischen Folgen der Unterbrechung der Öl- und Erdgaslieferungen aus der betroffenen Region konfrontiert. Während die geoökonomischen Ausstrahlungseffekte des Konflikts allgemein in Form von Inflation und der Gefahr einer globalen Rezession zu spüren sein werden, werden die wirtschaftlich schwächsten Länder am stärksten betroffen sein.

Laut dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) treffen die Folgen des Konflikts im Nahen Osten «Menschen, die nicht über die nötigen Reserven verfügen, um die Situation zu bewältigen». In einer Pressekonferenz am 17. März hier in Genf erklärte der stellvertretende Exekutivdirektor des WFP, dass, sollte der Konflikt «bis Juni andauern, weitere 45 Millionen Menschen akut an Hunger leiden könnten».1

Ebenso hat die Unterbrechung der Getreide- und Düngemittelexporte nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine (im Jahr 2022) Länder in Afrika, im Nahen Osten und in Asien schwer getroffen, die auf erschwingliches Getreide aus dem Schwarzmeerraum angewiesen sind, wenn die Ernährungssicherheit gewährleistet sein soll.

Recht auf Entwicklung – Recht auf Frieden

Diese Umstände, aber auch die seit 2023 im Gaza-Konflikt verfolgten Kriegstaktiken und -strategien (mit der auf die Behinderung der Entwicklung und des künftigen Wohlstandes in Palästina abzielenden Zerstörung der Infrastruktur) sollten uns bewusst machen, dass das Recht auf Entwicklung, wenn es Sinn haben soll, umfassend und integral gehandhabt werden muss. Die Entwicklung jedes Staates, ob gross oder klein, ist im Rahmen der weltweiten Entwicklung und damit der internationalen Wirtschaftsordnung zu betrachten. Im Zeitalter der Globalisierung kann Entwicklung nicht in selbstgewählter Isolation stattfinden; kein Land kann als Insel erfolgreich sein.

Bereits 1979, zum Abschluss einer Expertentagung zur Neuen Weltwirtschaftsordnung in Wien, betonte die International Progress Organization die Notwendigkeit, das koloniale Erbe der Ausbeutung im Interesse einer privilegierten Minderheit zu überwinden und internationale Beziehungen auf den Prinzipien der Gleichheit und Solidarität unter allen Völkern und Staaten aufzubauen.2

Wegen des umfassenden Charakters von Entwicklung ist Frieden eine der wichtigsten Rahmenbedingungen. Um es klar zu sagen: Ohne Frieden kann es keine «Entwicklung» geben. Die Abwesenheit von Krieg ist eine notwendige, wenn auch nicht zureichende Voraussetzung für die Entwicklung jedes Staates. Als conditio sine qua non für den Fortschritt eines Gemeinwesens in allen Bereichen – wirtschaftlich, sozial und kulturell – war Frieden ein Ideal und Anliegen der Völker in der gesamten Menschheitsgeschichte. Dementsprechend sind das Recht auf Entwicklung und das Recht auf Frieden, die beide in Erklärungen der Vereinten Nationen verankert sind, miteinander verbundene Rechte.

Es besteht in der Tat eine symbiotische Beziehung – eine normative Verbindung – zwischen Frieden und Entwicklung; das eine kann nicht ohne das andere Bestand haben. In der Menschenrechtslehre zeigt sich dieser Zusammenhang auf mehrfache Weise:

(1) Im Sinne von sich gegenseitig verstärkenden Voraussetzungen: Die UN-Erklärung über das Recht auf Entwicklung von 1986 (auf die ich beim letztjährigen Forum kurz eingegangen bin) stellt ausdrücklich fest, dass internationaler Frieden und Sicherheit wesentliche Elemente für die Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung sind. Umgekehrt werden systemische Armut und Unterentwicklung als Grundursachen von Konflikten benannt, was bedeutet, dass das Recht auf Entwicklung eine normative Voraussetzung für nachhaltigen Frieden ist.

(2) Im Hinblick auf einen Rahmen von «Solidaritätsrechten»: Beide Rechte – auf Frieden und auf Entwicklung – teilen eine normative Grundlage, die internationale Solidarität, Zusammenarbeit und kollektives Handeln erfordert, über die blosse innerstaatliche Einhaltung dieser Rechte hinaus.

(3) In Bezug auf die Unteilbarkeit und Interdependenz von Rechten: Gemäss der Wiener Erklärung der Weltkonferenz über Menschenrechte von 1993 sind alle Menschenrechte unteilbar und voneinander abhängig. Dies impliziert, dass die Vorenthaltung von Frieden von Natur aus das Recht auf Entwicklung verletzt (aufgrund der Zerstörung von Infrastruktur und Wirtschaft im Allgemeinen), während die Vorenthaltung von Entwicklung von Natur aus das Recht auf Frieden bedroht (was zu Ungleichheit und Unruhen führt).

Dieser normative Zusammenhang wird auch im Ziel 16 der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen) konkretisiert, das die beiden Konzepte rechtlich miteinander verbindet und bekräftigt, dass es «keinen Frieden ohne Entwicklung und keine Entwicklung ohne Frieden» gibt.

Der begrifflich-strukturelle Zusammenhang zwischen dem Recht auf Frieden und dem Recht auf Entwicklung sollte auch vom UN-Menschenrechtsrat aufgegriffen und weiter untersucht werden. Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist das Recht auf Entwicklung bislang nämlich nur in einer Erklärung verankert, nicht in einem rechtsverbindlichen Vertrag. Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (Banjul-Charta von 1981) ist hier einen Schritt weiter. Sie ist der erste – und bislang einzige – verbindliche internationale Vertrag, der das Recht auf Entwicklung ausdrücklich einbezieht. In Artikel 22 heisst es:

  1. Alle Völker haben das Recht auf ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung unter gebührender Berücksichtigung ihrer Freiheit und Identität, sowie auf die gleichberechtigte Teilhabe am gemeinsamen Erbe der Menschheit.
  2. Die Staaten haben die Pflicht, einzeln oder gemeinsam die Ausübung des Rechts auf Entwicklung zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist in der Afrikanischen Charta das Recht auf Frieden im nachfolgenden Artikel 23 verankert:

  1. Alle Völker haben das Recht auf nationalen und internationalen Frieden und Sicherheit. Die Grundsätze der Solidarität und der freundschaftlichen Beziehungen, die in der Charta der Vereinten Nationen implizit bekräftigt und in der Charta der Organisation für Afrikanische Einheit erneut bestätigt wurden, sollen die Beziehungen zwischen den Staaten regeln.

Nach intensiven und umfassenden Debatten hat eine Sonderarbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats den Text eines Entwurfs eines internationalen Paktes über das Recht auf Entwicklung fertiggestellt, den der Rat der UN-Generalversammlung im Jahr 2023 mit dem Ersuchen vorlegte, «den Text eines international rechtsverbindlichen Instruments zum Recht auf Entwicklung so bald wie möglich zu verabschieden». (Vereinte Nationen / Generalversammlung, A/HRC/54/50, 18. Juli 2023, Paragraph 8)

Die Debatte über diesen Vertragsentwurf spiegelt im Wesentlichen die geopolitische Kluft zwischen dem «Globalen Süden» (Entwicklungsländer, die sich für den Vertrag einsetzen) und dem «kollektiven Westen» (entwickelte westliche Länder, die ihn im Allgemeinen ablehnen oder sich der Stimme enthalten) wider. Ich habe diese Spaltung im September 2022 bei einer Begleitveranstaltung der 51. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen in Genf angesprochen, die vom Zentrum für Rechtswissenschaftliche Forschung der Universität Jilin (China) organisiert wurde.3

Eine wichtige und konstruktive Rolle in den laufenden Debatten kann die Group of Friends of the Global Development Initiative (GDI) spielen, eine UN-basierte Plattform von über 70 Staaten – insbesondere im Hinblick auf die Diskussion über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG).

Der Präsident der «International Progress Organization», Mitbegründer
der «International Patriotic Pact Organization», Professor Hans Köchler,
Vorsitzender des Forums (Mitte), mit Delegierten. (Bild zvg)

Entwicklung und globaler Frieden: Die Rolle der International Patriotic Pact Organization (IPPO)

Angesichts eines wachsenden Trends, internationale Beziehungen durch uneingeschränkte, ausschliesslich einseitige Durchsetzung nationaler Interessen auf Kosten aller anderen Staaten zu führen – unter dem Motto «Mein Land zuerst!», und ungeachtet von Menschenrechten und Völkerrecht –, spielen globale Bürgerinitiativen wie die International Patriotic Pact Organization (IPPO) eine zunehmend wichtige Rolle, wenn es darum geht, den Missbrauch des Patriotismusbegriffs für engstirnige Zwecke des nationalen Chauvinismus und Imperialismus aufzudecken, wie er von einer der heutigen Grossmächte praktiziert wird. Ein politischer Kommentator hat zu Recht darauf hingewiesen, dass ein solcher Ansatz das «Verfolgen von [nationalen] Zielen ohne Verantwortung» bedeutet.4

Wie die IPPO wiederholt betont hat, macht Patriotismus – die Liebe zum eigenen Land – nur dann Sinn und verdient nur dann moralischen Respekt, wenn er in einen Rahmen der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten eingebettet ist, die sich gegenseitig als gleichberechtigt anerkennen. Wie im Konzeptpapier für das heutige Forum dargelegt, umfasst die internationale Dimension des Patriotismus (1) das Bekenntnis zum eigenen Recht auf Entwicklung, (2) die Achtung der Souveränität aller anderen Länder und (3) die Teilnahme an der globalen Zusammenarbeit.

Diese Prinzipien und ihre Bedeutung für den Weltfrieden hervorzuheben, wird in der kommenden Zeit die besondere und vornehme Aufgabe der IPPO sein – in einer Konstellation, in der die internationale Gemeinschaft mit der Gefahr der Destabilisierung, ja sogar einer globalen Anarchie konfrontiert ist, die fast unvermeidlich aus der einseitigen Durchsetzung nationaler Interessen durch mächtige globale und regionale Akteure resultiert, wenn sie entschlossen sind, ihre Ziele mit allen Mitteln, einschliesslich der Anwendung tödlicher Gewalt, zu verfolgen, unter Missachtung der grundlegendsten Regeln des Völkerrechts und der Moral.

Wenn Staaten gegenüber dieser angestrebten «Neugestaltung» der Weltordnung zugunsten imperialistischer oder neokolonialer Interessen passiv bleiben oder schweigen – sei es aus Angst oder aus reinem taktischem Opportunismus –, sollten diejenigen in der Zivilgesellschaft, die sich für wirklichen Patriotismus und internationale Solidarität einsetzen, ihre Stimme erheben. Globale Anarchie – das Gesetz des Dschungels – wird letztlich das Recht auf Entwicklung aller bedrohen.

Deshalb muss Eigeninteresse grundsätzlich im Rahmen der Gegenseitigkeit definiert werden. Es muss stets auf das Gemeinwohl der Menschheit ausgerichtet sein. Wie die Ereignisse dieses Jahres drastisch gezeigt haben, birgt die Missachtung dieses Gebots die Gefahr, dass die Menschheit in den Zustand eines Hobbes’schen bellum omnium contra omnes («Krieg aller gegen alle») zurückfällt.5

Um es noch einmal zu betonen: Im Zeitalter der Globalisierung ist eine exklusive, imperialistische Verfolgung nationaler Interessen, die das gleiche Recht aller Staaten und Völker auf Entwicklung missachtet, letztlich selbstzerstörerisch. Entgegen dem, was die von der führenden westlichen Macht verkündete National Security Doctrine von 2025 zu suggerieren scheint, hat Machiavelli uns unter den Bedingungen der heutigen globalen Vernetzung in Sachen der Weltordnung tatsächlich nichts mehr zu sagen.

* Prof. Hans Köchler ist emeritierter Professor für Philosophie, Universität Innsbruck, Österreich, Präsident der International Progress Organization (I.P.O.) und Gründungsmitglied der International Patriotic Pact Organization.

Quelle: Grundsatzrede gehalten am Forum der International Patriotic Pact Organization («International Patriotic Pact & Nations’ Right to Development: Shaping a New International Order»), Vereinte Nationen, «Palais des Nations», Genf, 1. April 2026. I.P.O. ONLINE PAPERS, www.i-p-o.org
© International Progress Organization, 2026. Alle Rechte vorbehalten.

(Übersetzung «Schweizer Standpunkt»)

1 WFP / UN-Briefing, Genf, 17. März 2026: «Krieg im Nahen Osten droht 45 Millionen Menschen zusätzlich in akute Hungersnot zu treiben.» Dominika Tomaszewska-Mortimer, UN News – Global perspective human stories, 17. März 2026.

2 KOMMUNIQUÉ, Internationales Expertentreffen zur Neuen Weltwirtschaftsordnung – Philosophische und soziokulturelle Implikationen, Wien, 3. April 1979, abrufbar unter https://i-p-o.org/nieo.htm.

3 Hans Köchler, Menschenrechte und globale Machtpolitik. Erklärung anlässlich einer Begleitveranstaltung im Rahmen der 51. Sitzung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen. Genf, 19. September 2022. – Publikation: Wien: International Progress Organization, 2022, unter https://i-p-o.org/Koechler-HUMANRIGHTS-GLOBAL-POWER-POLITICS-UNCHR-Side-Meeting-19Sept2022.pdf.

4 Fjodor Lukjanow, «Iran: Die Prüfung, bei der die USA sich nicht leisten können zu versagen – Warum der Iran zu Amerikas entscheidender Bewährungsprobe geworden ist.» RT, 25. März 2026.

5 Thomas Hobbes, De cive (1642), Vorwort.

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