Internationale Gesundheitsvorschriften IGV
Schweizer Parlamentarier geben nicht auf
Für die Rückweisung der IGV braucht es auch den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger
von Dr. med. Sabine Vuilleumier-Koch*
(28. März 2025) Vor dem 19.Juli 2025 soll der Bundesrat von seinem Recht des «Opting-out» Gebrauch machen und damit die Anpassungen der «Internationalen Gesundheitsvorschriften» (IGV) (2005) der «Weltgesundheitsorganisation» (WHO) zurückweisen. Dies würde es dem Schweizer Parlament und dem Stimmvolk ermöglichen, die Anpassungen und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesundheitspolitik in einem demokratischen Prozess zu überprüfen. Bisher weigern sich sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit der National- und Ständeräte, diesen Prozess in Gang zu setzen.– Mutige Politiker und Organisationen der Bürgerrechtsbewegung geben aber nicht auf.
Die weitreichenden, die Souveränität der Staaten einschränkenden Änderungen der «Internationalen Gesundheitsvorschriften» sind am 1. Juni 2024 spätabends von der Weltgesundheitsversammlung in Genf in einem unsauberen Verfahren verabschiedet worden.1 In der Frühjahrssession (3.–21. März 2025) von National- und Ständerat waren sie im Rahmen von Sondersessionen nun ein weiteres Mal traktandiert. In beiden Kammern wurden entsprechende Vorstösse behandelt. Sie forderten, die «Internationalen Gesundheitsvorschriften» im normalen Gesetzgebungsprozess zu behandeln und einen Bundesbeschluss zu erreichen, über den die Stimmbürgerinnen und -bürger entscheiden können.
Debatten in National- und Ständerat
In den Debatten fielen Äusserungen auf, deren Inhalt von Rechtsexperten längst widerlegt ist. So meinte Bundesrat Beat Jans, der Bund werde durch die IGV in seinen Handlungen «in keiner Weise eingeschränkt».
Bei den «Internationalen Gesundheitsvorschriften» handelt es sich aber um einen rechtlich verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag. Dies bedeutet, dass sein Inhalt nach den Auslegungsregeln des «Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge» von 1969 einzuhalten ist. Offenbar rechnet der Bundesrat damit, dass der Schweiz von der WHO spezielle Zugeständnisse gemacht werden, was bisher durch nichts belegt ist.
Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider irrte sich, als sie am 19. März 2025 im Ständerat zu Protokoll gab, die Verabschiedung der «Internationalen Gesundheitsvorschriften» in der Weltgesundheitsversammlung ohne Abstimmung sei kein Problem. Sie begründete dies damit, dass «Konsens»-Einigungen «in der politischen DNA der Schweiz» enthalten seien. Missachtet wird bei dieser Äusserung, dass in den Verfahrensregeln der WHO ein Beschluss «im Konsens» nicht enthalten ist – Schweizerische Gepflogenheiten hin oder her. Die Gültigkeit der vorliegenden IGV ist auch deshalb mehr als fraglich.
Parlamentarier geben nicht auf
Zwei Vorbemerkungen zum besseren Verständnis der im folgenden dokumentierten Interpellation von Nationalrat Rémy Wyssmann:
Vom 13. November 2024 bis am 27. Februar 2025 konnten Kantone, Institutionen, Organisationen und alle interessierten Einzelpersonen im Rahmen einer Vernehmlassung eine Stellungnahme zu den IGV einreichen.2 An der Verabschiedung der IGV am 1. Juni 2024 war auch die Leiterin der «Abteilung Internationales» des Bundesamt für Gesundheit (BAG) anwesend. Das BAG möchte vom Bundesrat als «nationale IGV-Behörde» designiert werden, d.h. mit noch mehr Kompetenzen als bisher direkt mit der WHO operieren zu können.
Im Nationalrat hatte Rechtsanwalt und Nationalrat Rémy Wyssmann am 10. März 2025 ein kraftvolles Plädoyer für die Unabhängigkeit der Schweiz gehalten.3 Nun hat er am 18. März eine Interpellation mit den folgenden drei Fragen an den Bundesrat eingereicht:
Eingereichter Text
1.) Weshalb startete der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren, das bei Erlassen von grosser Tragweite durchgeführt wird, wenn er selber die IGV-Änderungen als «Anpassungen von technischer Natur und geringer Tragweite» ansieht? Und welchen Sinn macht ein Vernehmlassungsverfahren, wenn die IGV ohnehin automatisch übernommen werden?
2.) Wir befinden uns im Prozess der Auswertung der Vernehmlassung zu den geänderten IGV. (Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens: 27. Februar 2025) Es wurden rund 200 kritische Vernehmlassungen eingereicht. Das BAG hat die Deutungshoheit über die Interpretation und Information zu diesen Änderungen und berät sowohl den Bundesrat, die SGK als auch das Parlament. Warum wird die Auswertung dieser weitreichenden Änderungen ausschliesslich durch das BAG vorgenommen, ohne eine unabhängige wissenschaftliche und ergebnisoffene Überprüfung? Sieht der Bundesrat hierin keinen potenziellen Interessenkonflikt, da sich das BAG im Ergebnis bereits festgelegt hat (kein opting out), das BAG gleichzeitig die WHO-Strategie vertritt und die Umsetzung der IGV überwacht?
3.) Verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangen in der Schweiz, dass Rechtsanwender in der Exekutive unabhängig zu entscheiden haben (vgl. Art. 10 Abs. 1 lit. d VwVG, SR 221.229.1). Diese Bestimmungen verlangen, dass die Prüfung von Rechtsfragen unvoreingenommen und ergebnisoffen an die Hand genommen wird. Warum hält sich der Bundesrat nicht an solche minimal standards?
Begründung
Das BAG hat sich hinsichtlich der Frage nach dem opting out bereits festgelegt: Das BAG will kein vorsorgliches opting out – aus Angst vor einem Reputationsverlust, weil man am 1. Juni 2024 in Genf am letzten Versammlungstag zu später Stunde (21.07 Uhr) bereits vorbehaltlos zugestimmt hat. Trotz Befangenheit des BAG führte der Bundesrat zu dieser Frage ein Vernehmlassungsverfahren durch. Dies erweckt den Anschein, dass der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren nur durchführte, um sich eine rechtsstaatliche und demokratische Scheinlegitimität zu verschaffen.
Bürgerinnen und Bürger sind gefragt
Jeder Interessierte kann zum Entschluss des Bundesrates zur fristgerechten Zurückweisung der neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften beitragen. Der Druck auf den Bundesrat soll weiter wachsen, diese für die Souveränität unserer Gesundheitspolitik wichtige Entscheidung zu treffen. Würden die IGV am 19. September 2025 für die Schweiz rechtlich verbindlich in Kraft treten, könnte unser Gesundheitswesen mit der guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung jederzeit von der WHO übersteuert werden.
Das «Aktionsbündnis Freie Schweiz» und viele weitere zivile Organisationen rufen dazu auf, Politiker anzuschreiben und die Online-Petition der Interessengemeinschaft IGV «opting-out-igv.ch»4 zu unterschreiben. Nur so besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Bundesrat zur Vernunft kommt und den demokratischen Weg beschreitet.
* Dr. med. Sabine Vuilleumier ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie FMH und Mitarbeiterin des «Schweizer Standpunkt». |
1 https://swiss-standpoint.ch/news-detailansicht-de-schweiz/den-rechtsstaat-erhalten.html
2 https://swiss-standpoint.ch/news-detailansicht-de-schweiz/anpassung-oder-rueckweisung.html