Apartheid und die Folgen
Völkerrechtliche Einschätzungen zum israelischen Vorgehen im Gazakrieg
von Prof. Norman Paech*
(29. November 2024) (CH-S) Israel steht aktuell unter dem dringenden Verdacht, im Gazastreifen einen Völkermord durchzuführen. Ein ungeheuerlicher Verdacht –, der sich jedoch durch immer mehr Indizien zu verdichten scheint. Der Hamburger Völkerrechtler Professor Norman Paech geht dieser Spur nach, wobei er sich auch auf israelische Holocaust- und Genozidforscher wie Raz Segal abstützt.
Bedauerlicherweise ist die Berichterstattung der grossen Medienhäuser des Westens über die dramatischen Zuständen in den von Israel besetzten Gebieten spärlich, relativierend oder gar verharmlosend. Damit läuft der Westen Gefahr, sich an einem humanitären Verbrechen mitschuldig zu machen.
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Alle Völkermorde hatten eine Vorgeschichte. So auch dieser, der täglich vor unseren Augen unsägliche Opfer fordert und von dessen Vorgeschichte niemand in Regierung und Politik etwas wissen will – zumindest in Deutschland. Diese Geschichte heisst Apartheid.
Der Begriff Apartheid war Jahrzehnte lang verbunden mit dem rassistischen System der weissen Siedler in Südafrika. Er blieb auch nach dem Sieg der schwarzen Bevölkerung mit der Präsidentschaft Nelson Mandelas ab 1994 und der offiziellen Aufhebung der Rassentrennung im Verständnis der internationalen Öffentlichkeit an diese rassistische Form der Herrschaft und Unterdrückung gebunden. Israel und seine engen Verbündeten – vorwiegend die alten Kolonialmächte in Europa und die USA – wehrten sich heftig gegen die Übernahme dieses Begriffs auf das Besatzungssystem Israels in den 1967 eroberten palästinensischen Gebieten.
Klarer juristischer Rahmen
Apartheid hat aber über ihre politisch-moralisch abwertende Bestimmung hinaus einen klaren juristischen Rahmen. Dieser orientiert sich an der «Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung der Apartheid» von 1973, die 1976 in Kraft getreten ist.
Nach ihr «bezeichnet der Ausdruck ‹Verbrechen der Apartheid›, der die damit verbundene Politik und Praxis der Rassentrennung und -diskriminierung, wie sie im Südlichen Afrika betrieben wurden, mit einschliesst, […] unmenschliche(n) Handlungen, die zu dem Zwecke begangen werden, die Herrschaft einer rassischen Gruppe über eine andere rassische Gruppe zu errichten und aufrechtzuerhalten und diese systematisch zu unterdrücken».
Das Verbrechen der Apartheid besteht aus einzelnen unmenschlichen Handlungen. Diese müssen zwar auf die Errichtung einer «Rassenherrschaft» zielen, das wesentliche Merkmal des Verbrechens ist jedoch die Gewalt. Weder die Anzahl noch die Schwere der Taten genügen allerdings, um ein Verbrechen der Apartheid zu begehen. Die Taten müssen mit dem subjektiven Element einer qualifizierten Absicht und in einem bestimmten institutionalisierten Rahmen begangen werden. Bezeichnend ist, dass die meisten der alten Kolonial- und jetzigen Nato-Staaten, von den USA bis Deutschland, das Übereinkommen nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben. Sie befürchten, dass ihre eigenen Bürger und Organisationen einer Strafverfolgung wegen Unterstützung und Begünstigung der Apartheid ausgesetzt werden könnten.
Systematische Unterdrückung
Das «Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs» von 1998 hat dann die Definition der Anti-Apartheid-Konvention weitgehend übernommen und reiht die Apartheid in Artikel 7 in die Reihe der «Verbrechen gegen die Menschheit» ein. In Artikel 7, Absatz 2, Lit. h des Römischen Statuts von 1998 definiert es das «Verbrechen der Apartheid» als
«unmenschliche Handlungen […], die von einer rassischen Gruppe im Zusammengang mit einem institutionalisierten Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer oder mehrerer anderer rassischer Gruppen in der Absicht begangen werden, dieses Regime aufrechtzuerhalten».
In Israel sehen wir die systematische und institutionalisierte Unterdrückung in der Doktrin der jüdischen Staatlichkeit verwirklicht. Die israelische Gesetzgebung und der Aufbau der israelischen Staats- und Verwaltungsinstitutionen kulminieren in der zionistischen Ideologie vom jüdischen Staat und dem damit verbundenen Ausschluss der arabischen Bevölkerung. Sie sind eindeutig auf die «systematische Unterdrückung und Beherrschung» der Palästinenserinnen und Palästinenser gerichtet. Dass diese Politik auch noch auf einer rassistischen Einstellung basiert, verstärkt den Charakter eines Apartheidverbrechens, ist dafür jedoch keine Voraussetzung. Auch das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ist weder von Israel noch den USA ratifiziert worden.
Das südafrikanische System der Apartheid, welches immer noch als Prototyp dieser Herrschaftsform gilt, beruhte auf drei Pfeilern: Diskriminierung, territoriale Aufteilung und politische Repression. Es war ein durch Gesetze institutionalisiertes System, das mittels gesetzlicher Normen durchgesetzt wurde.
Die UN-Generalversammlung hat frühzeitig im Rahmen ihrer Beschlüsse zum Selbstbestimmungsrecht der Völker die enge Verwandtschaft zwischen dem südafrikanischen und palästinensischen Fall betont. So bestätigte sie zum Beispiel in ihrer berühmten Resolution 2649 (XXV) vom 30. November 1970 «die Legitimität des Kampfes der Völker unter kolonialer und rassistischer Herrschaft, denen das Recht auf Selbstbestimmung zuerkannt wird, um ihre Rechte mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln wiederherzustellen».1
Bemerkenswert an dieser Resolution ist vor allem die Feststellung, dass die Völker «mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln» um ihre Rechte kämpfen können – die klassische Formulierung für die Ermächtigung, auch mit militärischen Mitteln zu kämpfen. Die Resolution verurteilte zugleich «die Regierungen, die das Recht auf Selbstbestimmung den Völkern, denen es zustand, vorenthielten, insbesondere den Völkern Südafrikas und Palästinas». In zahlreichen weiteren Resolutionen bestätigte die Generalversammlung diese enge Verbindung zwischen Südafrika und Palästina. Wurde der Begriff «Apartheid» ursprünglich mit der rassistischen Trennungspolitik der weissen südafrikanischen Regierung identifiziert, so ist er mit ihrer Überwindung jedoch nicht überholt und überflüssig geworden.
Apartheid institutionalisiert
2008 hatte der Human Sciences Research Council (HSRC) ein Team internationaler Juristen aus Europa, Israel, Palästina und Südafrika zusammengestellt, um zu prüfen, ob Israel die internationalen rechtlichen Verbote des Kolonialismus und der Apartheid verletze. Die im Jahre 2012 veröffentlichte Studie kam zu dem Ergebnis, dass es in den besetzten Gebieten ein institutionalisiertes System israelischer Herrschaft und Unterdrückung der Palästinenser als Gruppe gibt – ein System der Apartheid.2
Auch das Russell-Tribunal zu Palästina3 hatte auf seiner Sitzung im November 2011 in Kapstadt befunden, dass «Israel das palästinensische Volk einem institutionalisierten Regime der Herrschaft unterwirft, welches nach internationalem Recht auf Apartheid hinausläuft». Palästinenser in den besetzten Gebieten seien «einer besonders schweren Form der Apartheid unterworfen». Das Tribunal schliesst mit dem Urteil, «dass Israels Herrschaft über das palästinensische Volk, wo immer es lebt, auf ein einziges integriertes System der Apartheid hinausläuft».
Die verschiedenen Untersuchungen der UN-Sonderberichterstatter, aber auch die wöchentlichen Berichte des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) präsentieren eine Fülle von Zeugnissen, die das Verbrechen der Apartheid in den besetzten Gebieten, ob in Ostjerusalem, im Westjordanland oder in Gaza, dokumentieren. Neben den fast täglichen, oft tödlichen Überfällen und Angriffen von Siedlern und den Schikanen und Zerstörungen durch die Armee kommt es auch immer wieder zu staatlich sanktionierten aussergerichtlichen Exekutionen politisch aktiver und militanter Palästinenser.
Da sie jedoch nicht an Feindseligkeiten beteiligt und daher nicht vom humanitären Völkerrecht geschützt sind, erfüllen diese Taten nicht den Tatbestand des Artikels 2 der Anti-Apartheid-Konvention, sie sind allerdings Straftaten nach den nationalen Strafgesetzen. Die gezielte Tötung von 179 und die Verletzung von 18 739 Demonstranten des sogenannten Rückkehrermarsches im Gazastreifen während der Monate März bis August 2018 sind nur ein Beispiel dieser willkürlichen Praxis. Hierzu gehören auch die regelmässigen Razzien des Militärs in den besetzten Gebieten, bei denen es häufig zu Todesfällen kommt. Die Polizei ist zugleich für massenhafte Entführungen und Inhaftierungen verantwortlich.
Die Menschenrechtsorganisation «Addameer» geht von über 650 000 Verhaftungen seit 1967 aus.4 Das entspricht etwa 40 Prozent der männlichen Bevölkerung. Dabei sind Folter und Misshandlungen immer noch an der Tagesordnung. Israel hat das absolute Folterverbot im internationalen Recht nicht in sein nationales Recht übernommen. 1999 hat Israels höchstes Gericht «brutale oder unmenschliche Mittel» bei der Befragung von Gefangenen zwar untersagt, sie aber im Falle äusserster Notwendigkeit und bei «Sicherheits»-Gefangenen ausdrücklich erlaubt.5
Willkürliche Inhaftierungen und «Administrativhaft» ohne Anklage oder Prozess gehören zu den Mitteln der Bekämpfung der palästinensischen Opposition. Israel hat die Administrativhaft 1967 von den Briten aus deren Mandatszeit durch mehrere Militärverordnungen übernommen. Eine derartige militärische Gesetzgebung durch ein Militärgerichtssystem ist unvereinbar mit fundamentalen internationalen Standards rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit. Es dient aber bis heute massenhafter, unkontrollierter Verhaftung, die von einem lokalen Kommandeur bis zu sechs Monaten ohne Anklage oder Prozess verhängt werden darf und anschliessend verlängert werden kann.
Der hohe Anteil an Kindern in den Gefängnissen resultiert aus der Militärverordnung Nummer 132, welche in den besetzen Gebieten eine Bestrafung nach Erwachsenenstrafrecht schon ab zwölf Jahren ermöglicht, in Israel dagegen erst ab 18 Jahren. So erwarten die Kinder nach der Militärverordnung Nummer 378 zehn Jahre Haft, wenn sie Steine gegen Objekte wie zum Beispiel die von Israel gebaute Mauer werfen, und 18 Jahre Haft, wenn sie Steine auf ein fahrendes Auto werfen. Kinder von Siedlern können erst ab dem Alter von 14 Jahren für die gleichen Taten und dann nur vor einem israelischen Zivilgericht angeklagt werden. Im Juni dieses Jahres waren 3377 Palästinenserinnen und Palästinenser in Administrativhaft, davon 75 Minderjährige.6
Ein neues Gesetz
Ein Gesetz, das vor wenigen Jahren von der Knesset verabschiedet wurde, bestätigt und verfestigt diesen Willen zu Diskriminierung und Ausgrenzung. Am 19. Juli 2018 hatte das Parlament nach langer kontroverser Diskussion mit knapper Mehrheit das Grundgesetz «Israel: der Nationalstaat des jüdischen Volkes» verabschiedet. Es beginnt mit den Worten: «Das Land Israel ist die historische Heimat des jüdischen Volkes, in dem der Staat Israel entstand.» Kein Wort von dem Volk, das die jüdischen Siedler dort vorfanden und dem sie das Land wegnahmen.
Hinter dem Gesetz stehen im Wesentlichen die nationalreligiöse Partei Jüdisches Heim, Teile des konservativen Likud Benjamin Netanjahus und die säkular-nationalistische Partei Israel Beitanu. Sie konnten sich gegen den breiten öffentlichen Widerstand von Opposition und Zivilgesellschaft, sogar des Staatspräsidenten Reuven Rivlin, durchsetzen.
Kritiker wie Unterstützer sind sich darin einig, dass es sich wohl um eines der wichtigsten Gesetze handelt, die je in Israel erlassen wurden. Denn fortan ist auch gesetzlich festgelegt, dass der Staat jüdisch ist. Israel ist ihm zufolge nicht der Staat aller seiner Staatsbürger, er gewährt nur den Juden alle Rechte. In der Unabhängigkeitserklärung von 1948 hatte es noch geheissen: «Der Staat Israel wird sich der Entwicklung zum Wohl aller seiner Bewohner widmen.» Nun hat nur noch der jüdische Charakter des Staates Israel Verfassungsrang.
John Dugard, südafrikanischer Juraprofessor, der 2001 vom UN-Menschenrechtsrat zum besonderen Berichterstatter über die Situation der Menschenrechte in den besetzten Gebieten ernannt worden war, schrieb 2007 in seinem letzten Bericht an den Menschenrechtsrat (§ 63):7
«Das besetzte palästinensische Territorium ist von besonderer Bedeutung für die Zukunft der Menschenrechte in der Welt. Die Menschenrechte in Palästina sind über sechzig Jahre auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen gewesen und besonders in den letzten 40 Jahren seit der Besetzung von Ostjerusalem, der Westbank und des Gazastreifens im Jahr 1967. Über Jahre hinweg konkurrierten die Besatzung von Palästina und die Apartheid in Südafrika um die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft. 1994 endete die Apartheid und Palästina verblieb als einziges Entwicklungsland in der Welt unter der Unterdrückung durch ein dem Westen verbundenes Regime. Hierin liegt seine Bedeutung für die Zukunft der Menschenrechte. Es gibt andere Regime, vor allem in der ›Dritten Welt‹, die die Menschenrechte unterdrücken, aber es gibt keinen anderen Fall eines mit dem Westen verbundenen Regimes, welches die Menschenrechte eines Entwicklungsvolkes unterdrückt und dieses schon so lange.»
Als er 2009 auf Druck Israels durch den US-amerikanischen Kollegen Richard A. Falk abgelöst wurde, bekannte er,
«ich bin Südafrikaner, der in der Apartheid gelebt hat. Ich zögere nicht zu sagen, dass Israels Verbrechen unendlich viel schlimmer sind als die Verbrechen, die Südafrika mit seinem Apartheidregime begangen hat».8
John Dugard vertrat Anfang dieses Jahres die südafrikanische Republik vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in ihrer Klage gegen Israel wegen Völkermords nach Artikel 6 des Römischen Statuts. Der Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2024 noch nicht zum Vorwurf des Völkermordes entschieden, ihn aber für «plausibel» erklärt und auf weitere Beratungen und eine spätere Entscheidung verwiesen.9
Krieg gegen die Bevölkerung
Die grauenhaften Meldungen und Bilder, die uns seit dem 8. Oktober 2023 aus dem Gazastreifen erreichen, die über 42 000 Toten, darunter mehr als 15 000 Kinder, über 100 000 Verletzte, die masslosen Zerstörungen, die aus dem schmalen Küstenstreifen ein unbewohnbares Trümmerfeld gemacht haben, weisen allein schon die Merkmale eines Völkermordes auf. Doch entscheidend ist der subjektive Tatbestand des Artikels 6, «die Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören». Dass es daran leider keine Zweifel geben kann, dafür gibt es zu viele eindeutige und radikale Bekenntnisse aus Politik, Armee und Presse.
Ob Israels Präsident Isaac Herzog am 14. Oktober vergangenen Jahres auf einer Pressekonferenz verkündete: «Es ist ein ganzes Volk, das verantwortlich ist. Diese Rhetorik über Zivilisten, die angeblich nicht involviert wären, ist absolut unwahr, […] und wir werden kämpfen, bis wir ihr Rückgrat brechen»,
oder Premierminister Netanjahu schon am 8. Oktober: «Wir werden Gaza zu einer Insel aus Ruinen machen»,
oder der Sprecher der israelischen Armee Daniel Hagari am 10. Oktober in Haaretz: «Wir werfen Hunderte Tonnen von Bomben auf Gaza. Der Fokus liegt auf Zerstörung, nicht auf Genauigkeit»,
oder Verteidigungsminister Joaw Gallant am 9. Oktober im Fernsehen: «Es wird keinen Strom geben, keine Lebensmittel, keinen Treibstoff, alles ist geschlossen. Wir kämpfen gegen Tiermenschen und handeln entsprechend.»
Oder der Generalmajor der israelischen Armee, Ghassan Allan, bei einer Ansprache am 9. Oktober: «Tiermenschen werden entsprechend behandelt, ihr wolltet die Hölle, und ihr kriegt die Hölle.»
Und ein Veteran der israelischen Armee, Ezra Yachin, am 13. Oktober bei einer Ansprache an Reservisten: «Löscht ihre Familien aus, ihre Mütter und Kinder. Diese Tiere dürfen nicht länger leben.»
Schliesslich die Abgeordnete der Regierungspartei Tally Gotliv am 9. Oktober in der Knesset: «Jericho-Rakete! Weltuntergangswaffe. Das ist meine Meinung. Mächtige Raketen sollen ohne Grenzen abgefeuert, Gaza zerschlagen und dem Erdboden gleichgemacht werden. Ohne Gnade.»
Diese Sammlung offen genozidaler Äusserungen liesse sich bis in die unmittelbare Gegenwart ergänzen. Wer könnte da noch an dem subjektiven Tatbestand, «die Gruppe ganz oder teilweise zerstören», zweifeln?10
Raz Segal, israelischer Holocaust- und Genozidforscher an der Stockton University in New Jersey, USA, nennt diesen Krieg einen «Lehrbuchfall des Völkermords»,11 und 800 Rechtswissenschaftler in den USA schätzten bereits im Oktober 2023 in einer gemeinsamen Erklärung12 schon die totale Abriegelung des Gazastreifens als «möglicherweise genozidal» ein. Sie stimmten der Schlussfolgerung ihres israelischen Kollegen zu:
«In der Tat ist Israels genozidaler Angriff auf Gaza ausdrücklich, offen und schamlos. […] Israels Ziel ist es, die Palästinenser in Gaza zu zerstören. Und jene von uns, die in der Welt herumschauen, haben unsere Verantwortung aufgegeben, […] dies Verbrechen des Völkermords zu verhindern.»
Diese Verantwortung kann nicht mehr mit Aufrufen zur Beachtung der Regeln des humanitären Völkerrechts oder zur zeitweisen Öffnung humanitärer Korridore und mit Appellen, die gefangengenommenen Geiseln herauszugeben, wahrgenommen werden.
Wer sich hier auf vergebliche Appelle für einen Waffenstillstand beschränkt und zugleich Waffen liefert, macht sich mitschuldig und zum Komplizen dieses Völkermords.
* Norman Peach, geboren 1938, ist emeritierter Professor für Politikwissenschaft und Öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Von 2005 bis 2009 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. |
Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/486273.gazakrieg-apartheid-und-die-folgen.html, 23. Oktober 2024. (Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors
und der Redaktion.)
1 Resolution 2648 (XXV). Report of the Committee on the Elimination of Racial Discrimination: https://t1p.de/Resolution_2648
2 Vgl. Virginia Tilley (Hg.): Beyond Occupation: Apartheid, Colonialism and International Law in the Occupied territories. New York 2012, S. 107–221
3 Vgl. Russel Tribunal on Palestine. November 2011. Findings of the South African Session, Paragraph 5.44 u. 5.45, https://t1p.de/Russel-Tribunal
4 Vgl. Addameer: Political Detention, http://www.addamer.org/detention/background.html
5 Vgl. The Public Committee Against Torture in Israel vs. The Government of Israel. 1999, H. C. 5100/94, 53 (4) PD81
6 Vgl. B’Tselem: Statistics on Administrative Detention. 2.9.2024, https://www.btselem.org/administrative_detention/statistics
7 John Dugard: Report of the Special Rapporteur on the situation of the human rights in the Palestinian territories occupied since 1967. 29.1.2007. UN DOC A/HRC/4/17
9 International Court of Justice, Summary of the Order of 26 January 2024, https://www.icj-cij.org/node/203454
10 Vgl. Francesca Albanese: Anatomy of a genocide, Human Rights Council. 25.3.2024, A/HRC/73
11 Vgl. Raz Segal: A Textbook Case of Genocide. In: Jewish Currents, 13.10.2023, https://jewishcurrents.org/a-textbook-case-of-genocide; ders., Settler Antisemitism, Israeli Mass Violence, and the Crisis of Holocaust and Genocide Studies. In: Journal of Palestine Studies, 53 (2024). Nr. 2, S. 50–73, https://doi.org/10.1080/0377919X.2024.2384385
12 Vgl. Jake Johnson: 800+ Legal Scholars Say Israel May Be Perpetrating «Crime of Genocide» in Gaza. Peaceworker.org, 18.10.2023