Recht

Der Irankrieg im Lichte der Nürnberger Prinzipien

von Alfred de Zayas,* Genève

(3. April 2026) Im Laufe der Jahrhunderte, in denen sich das Völkerrecht entwickelte, bildeten sich der Grundsatz der staatlichen Souveränität und das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten allmählich heraus – vom Westfälischen Frieden von 1648 über den Wiener Kongress 1814–1815, die Gründung des Völkerbundes im Jahr 1919 bis hin zur Verabschiedung der Charta der Vereinten Nationen im Jahr 1945 als eine erste Weltverfassung, die auf die Förderung von Frieden, Entwicklung und Menschenrechten abzielte.

Der Irankrieg ist kein «Präventivkrieg», es ist ein unprovozierter Angriffskrieg

von Alfred de Zayas,* Genf

(6. März 2026) Wir machen uns mitschuldig an der Aggression der USA und Israels gegen den Iran, wenn wir den Vorwand akzeptieren, dass es sich um einen «Präventivkrieg» handelt. Diesmal ist der Vorwand noch schwächer als 2003 mit den angeblichen «Massenvernichtungswaffen» von Hussein.

Schweiz–EU

Mit den neuen EU-Verträgen steigt die Schweiz auf die Stufe von Entwicklungs- und Schwellenländern ab

von Carl Baudenbacher,* Zürich/Luxemburg

(16. Januar 2026) Die Idee eines Rahmenabkommens war ursprünglich eine Schweizer Erfindung. Das Streitbeilegungsmodell hingegen ist von EU-Abkommen mit ehemaligen Sowjetrepubliken inspiriert. Die Chronik eines Kniefalls.

Assange reicht Klage ein, um Machado vom Friedens-Nobelpreis auszuschliessen

Die Verleihung des Nobelpreises an die kriegsbefürwortende Maria Corina Machado aus Venezuela verstösst gegen schwedisches Recht

von Joe Lauria,* von Consortium News

(9. Januar 2026) Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat in Schweden Strafanzeige gestellt, um die Verleihung des Friedensnobelpreises und die Auszahlung von 1,18 Millionen Dollar an Maria Corina Machado zu verhindern.

Das Recht auf Entwicklung und nationales Interesse im globalen Kontext

Internationale Organisation für den Patriotischen Pakt – Forum 2025 Vereinte Nationen, Genf, Palais des Nations, 1. Oktober 2025

Hans Köchler,* Österreich

I

(24. Oktober 2025) Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in ihrer Resolution 41/128 vom 4. Dezember 1986 das Recht auf Entwicklung als «unveräusserliches Menschenrecht» im individuellen und kollektiven Sinne definiert.1 Gemäss Artikel 1 Absatz 2 der Erklärung bedeutet dies, dass alle Völker das «unveräusserliche Recht auf volle Souveränität über alle ihre natürlichen Reichtümer und Ressourcen» geniessen.

Erklärung zur Palästina-Frage

Anlässlich des Treffens der «Nordischen Initiative für ein diplomatisches Abkommen in Israel und Palästina»

Edinburgh, 1. September 2025

von Hans Köchler* (Übersetzung aus dem englischen Original)

(12. September 2025) «Die Zeit der Debatten und des Zögerns ist vorbei …» Mit diesen einleitenden Worten verkündete der IPC1 offiziell die Hungersnot in Gaza.2 Diese völlig vermeidbare, vom Menschen verursachte Katastrophe sollte uns zu denken geben. Wie konnte die internationale Gemeinschaft – die unablässig, in Tausenden von feierlichen Proklamationen und Erklärungen, die universellen Werte der Menschheit propagiert – dies nach den unaussprechlichen Schrecken des Zweiten Weltkriegs zulassen?