Recht

Patriotismus und das Gemeinwohl der Menschheit

Herausforderungen für den Weltfrieden und die Entwicklung

von Professor Dr. Hans Köchler*, Präsident der International Progress Organization (I.P.O.)

(22. Mai 202&) (CH-S) Mit fachlich fundierter Präzision stellt Professor Dr. Hans Köchler den Zusammenhang zwischen dem Recht der Völker auf Entwicklung und ihrem Recht auf Frieden dar. Auf dem Hintergrund der aktuellen Machtpolitik des Westens fordert er, dass die Eigeninteressen der Staaten im Kontext ihrer Gegenseitigkeit definiert werden müssen, damit allen Menschen weltweit zu ihren grundlegendsten Rechten verholfen wird. Dabei knüpft er an die geltenden Normen des Völkerrechts an.

Die Bilanz des kollektiven Westens in Bezug auf Menschenrechte und Völkerrecht

von Alfred de Zayas,* Genf

(15. Mai 20269 Ein unvoreingenommener Beobachter, der beurteilen möchte, wie sich Länder zu grundlegenden Fragen der Menschenrechte, des Völkerrechts, des Friedens, der Entwicklung und des Multilateralismus verhalten, braucht lediglich die Abstimmungsergebnisse der Staaten im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in der Generalversammlung, im Menschenrechtsrat und in anderen internationalen Gremien zu betrachten.

EU-Kommission will Ende des Vetorechts

von Thomas Oysmüller*

(15. Mai 2026) (CH-S) Durch die rosa-rote Brille der Schweizer Medienverantwortlichen erscheint die EU als ein harmloser aber gefälliger «Partner», der zwar seine kleinen Probleme habe, aber im Grossen und Ganzen zuverlässiger sei. Leider stimmt dieses Bild nicht mit den tatsächlichen rasanten Entwicklungen in Brüssel überein.

Der Irankrieg im Lichte der Nürnberger Prinzipien

von Alfred de Zayas,* Genève

(3. April 2026) Im Laufe der Jahrhunderte, in denen sich das Völkerrecht entwickelte, bildeten sich der Grundsatz der staatlichen Souveränität und das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten allmählich heraus – vom Westfälischen Frieden von 1648 über den Wiener Kongress 1814–1815, die Gründung des Völkerbundes im Jahr 1919 bis hin zur Verabschiedung der Charta der Vereinten Nationen im Jahr 1945 als eine erste Weltverfassung, die auf die Förderung von Frieden, Entwicklung und Menschenrechten abzielte.

Der Irankrieg ist kein «Präventivkrieg», es ist ein unprovozierter Angriffskrieg

von Alfred de Zayas,* Genf

(6. März 2026) Wir machen uns mitschuldig an der Aggression der USA und Israels gegen den Iran, wenn wir den Vorwand akzeptieren, dass es sich um einen «Präventivkrieg» handelt. Diesmal ist der Vorwand noch schwächer als 2003 mit den angeblichen «Massenvernichtungswaffen» von Hussein.

Schweiz–EU

Mit den neuen EU-Verträgen steigt die Schweiz auf die Stufe von Entwicklungs- und Schwellenländern ab

von Carl Baudenbacher,* Zürich/Luxemburg

(16. Januar 2026) Die Idee eines Rahmenabkommens war ursprünglich eine Schweizer Erfindung. Das Streitbeilegungsmodell hingegen ist von EU-Abkommen mit ehemaligen Sowjetrepubliken inspiriert. Die Chronik eines Kniefalls.